Umsatzsteuerrückerstattung für die Verlegung von Hauswasseranschlussleitungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit 2 Entscheidungen vom 08.10.2008 der derzeitigen
Verwaltungspraxis zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Legens von
Hauswasseranschlussleitungen mit dem Regelsatz von 19 % beziehungsweise 16 % deutlich widersprochen.
Das BMF hat im April 2009 den ermäßigten Umsatzsteuersatz für anwendbar erklärt.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf freiwilliger Basis die Umsatzsteuer in den erstellten Rechnungen zu korrigieren und die zu viel gezahlte Umsatzsteuer den Antragstellern zu erstatten.
Erstattungen erfolgen an Privatkunden die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind und seit dem Jahre 2000 Rechnungen von der Verbandswasserwerk GmbH mit dem Regelsteuersatz von 19 % beziehungsweise 16 % erhalten und bezahlt haben.
Hierunter fallen die Berechnung des Baukostenzuschusses, der Herstellungskosten, der Inbetriebnahme sowie Reparaturen an den Hausanschlussleitungen.
Die Antragstellung kann per Post, Fax oder E-Mail unter Beifügung von Kopien der ausgestellten Rechnungen erfolgen. Unser Formular ist als Download hinterlegt.
Die Anträge werden zeitnah bearbeitet.
Seit Anfang Mai wurden bereits über 300 Anträge bearbeitet und erstattet.
Bei evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer zu einem Wasserhausanschluss